Herr Lücking, in Berlin war in dieser Woche der Volksentscheid zur Rekommunalisierung des Stromnetzes erfolgreich. Damit können die Berliner genauso wie die Hamburger über die Energieversorgung abstimmen. Was spricht dafür, das Stromnetz wieder kommunal zu betreiben? Was spricht dagegen?
Die Handlungsspielräume der Netzbetreiber haben sich durch die Regulierung stark eingeschränkt. Ziel der Regulierung war es, bestehendes Diskriminierungspotential zu nehmen und Monopolrenditen zu verhindern. Das ist – abgesehen von der de minimis-Regelung, die für die Netze in Hamburg und Berlin aber ohnehin nicht gilt – geglückt. Jeder Netzbetreiber hat sich – unabhängig von seiner Eigentümerstruktur – an Recht und Gesetz zu halten und darf keinen Marktteilnehmer bevor- oder benachteiligen. Beispielsweise muss ein Antrag auf Netzanschluss einer regenerativen oder Kraft-Wärme-gekoppelten dezentralen Anlagen immer gewährt werden – unabhängig davon, ob das Netzanschlussbegehren von E.ON, Vattenfall, LichtBlick, einer Privatperson oder einer kommunalen Erzeugungs- oder Vertriebsgesellschaft (in Hamburg: Hamburg Energie) gestellt wird. Die Konditionen müssen für alle gleich sein.






